Logr Receipts erkannte Belegdaten für Selbständigerwerbende

Belege digitalisieren für Selbständigerwerbende — fotografieren statt abtippen

Beleg fotografieren, Händler, Datum und Betrag werden automatisch erkannt. Den MWST-Satz prüfst du selbst – ehrlich einfach statt falsch versprochen.

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Beleg fotografieren, App erkennt den Rest

Beleg direkt fotografieren

Quittung oder Rechnung mit dem Smartphone fotografieren, sobald sie anfällt – statt sie erst am Wochenende zu sammeln.

Logr Receipts Kamera-Sucher für Selbständigerwerbende

Firma, Datum und Betrag erkannt

Händler, Datum und Betrag werden automatisch ausgelesen. Den MWST-Satz prüfst du selbst – eine automatische Satz-Erkennung bietet die App bewusst nicht.

Logr Receipts erkannte Belegdaten für Selbständigerwerbende

Für Vorsteuerabzug kurz gegenprüfen

Für den Vorsteuerabzug braucht ein Beleg MWST-Nummer, -Satz und -Betrag des Lieferanten – vor dem Speichern lohnt sich ein kurzer Blick, ob alles drauf ist.

Logr Receipts Belegdaten vor dem Speichern prüfen

Wie lange musst du Belege in der Schweiz aufbewahren?

Geschäftsbücher und Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR, konkretisiert durch die Geschäftsbücherverordnung), gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahrs. Das ist eine eigenständige Schweizer Rechtsgrundlage – nicht einfach dieselbe Zahl wie in Deutschland unter anderem Namen.

Für digital gespeicherte Unterlagen verlangt das Schweizer Recht über die gesamte Aufbewahrungsfrist Nachvollziehbarkeit und technische Vorkehrungen gegen unbemerkte Veränderung. Das ist ein höherer Anspruch, als eine reine Foto-Archivierung ohne zusätzlichen Nachweis erfüllt – Logr Receipts bietet aktuell keinen solchen zusätzlichen technischen Nachweis auf Belegebene.

Das ist allgemeine Information zur Rechtslage, keine Zusage einer bestimmten Compliance-Eigenschaft von Logr Receipts.

Was Logr Receipts nicht ist

Logr Receipts ist eine Belegablage mit automatischer Erkennung, keine vollständige Buchhaltungslösung mit automatischer MWST-Satz-Erkennung oder Fremdwährungsumrechnung zu Tageskursen. Für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz reicht ohnehin eine vereinfachte Buchführung (Art. 957 OR) – dafür passt eine einfache, ehrliche Belegablage besser als eine komplexe Buchhaltungssoftware.

Häufige Fragen

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