Logr Receipts erkannte Belegdaten nach der Aufnahme

Belege digitalisieren für Selbständige — fotografieren statt abtippen

Beleg fotografieren oder als PDF importieren. Händler, Datum, Betrag und Belegnummer werden automatisch erkannt – kurz prüfen, fertig.

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Beleg fotografieren, App erkennt den Rest

Beleg fotografieren

Kamera direkt auf der Startseite öffnen und den Beleg im Hochformat fotografieren – oder eine PDF-Rechnung importieren, auch mit mehreren Seiten.

Logr Receipts Kamera-Sucher beim Fotografieren eines Belegs

Daten werden erkannt

Händler, Datum, Betrag, Währung und Belegnummer werden automatisch ausgelesen – kombiniert aus direktem PDF-Parsing und KI-Texterkennung.

Logr Receipts erkannte Belegdaten nach der Aufnahme

Kurz prüfen, nicht blind vertrauen

Jedes erkannte Feld lässt sich vor dem Speichern korrigieren. Besonders Netto-Betrag und Umsatzsteuer werden nicht bei jedem Beleg zuverlässig automatisch erkannt – kurz gegenprüfen lohnt sich.

Logr Receipts Korrektur eines erkannten Betrags

Original bleibt gespeichert

Foto oder PDF bleibt zusammen mit den erfassten Daten abrufbar – wieder auffindbar über Suche, Kategorie oder Zeitraum.

Logr Receipts Originalbeleg zusammen mit erfassten Daten

Wie lange musst du Belege aufbewahren?

Für Buchungsbelege gilt in Deutschland eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (§ 147 AO), gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist. Das ist eine gesetzliche Rahmenbedingung – Logr Receipts ersetzt keine Steuerberatung.

Seit der GoBD-Fassung von 2019 ist „ersetzendes Scannen“ ausdrücklich erlaubt: Papierbeleg fotografieren und danach entsorgen – der Begriff wurde dafür explizit auf „bildliches Erfassen“ erweitert, was ein Smartphone-Foto einschließt. Logr Receipts speichert dieses Foto dauerhaft ab, nicht nur die daraus ausgelesenen Daten.

Das ist allgemeine Information zur Rechtslage, keine Zusage einer bestimmten Compliance-Eigenschaft von Logr Receipts.

Was Logr Receipts nicht ist

Logr Receipts ist eine Belegablage mit automatischer Erkennung, keine vollständige Buchhaltungssoftware. Es gibt keinen DATEV-Export und keine Zusage, dass die Aufbewahrung „GoBD-konform“ im vollen rechtlichen Sinn ist – dafür fehlt ein durchgängiger Audit-Trail auf Belegebene. Für die eigentliche Steuererklärung bleibt ein Steuerberater oder eine dedizierte Buchhaltungssoftware zuständig.

Häufige Fragen

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